Presseerklärung: Blomberger Grüne stellen formale Anfrage zur Vernachlässigung von Schulkindern aufgrund von Corona-Maßnahmen an Blomberger Schulen

Die Anfrage an den Beigeordneten Dolle und Bürgermeister Geise bezieht sich auf den Bericht auf der letzten Sitzung des Sozialausschusses des Kreises Lippe am 17.08.2020. In dieser wurde ausgeführt, dass der Großteil der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchungen für die betroffenen Kinder nicht durchgeführt worden ist. Grund dafür sei die Priorisierung der Corona-Maßnahmen.

Die Blomberger Grünen möchten wissen:  

1. Welche Erkenntnisse liegen Stadt Blomberg dazu vor?

2. Wie viele Kinder waren zu untersuchen und wieviel davon wurden nicht untersucht?

3. Sollen die Untersuchungen nachgeholt werden?

4. Wann sollen die Untersuchungen nachgeholt werden?

4. Welche Auswirkungen haben die nicht durchgeführte Untersuchungen?

– bezogen auf eventuelle nicht festgestellten Förderbedarf der Kinder?

– bezogen auf Unterstützungsleistungen in den Klassen?

– im Hinblick auf die Früherkennung von psychischen und physischen Problemen?  

Der Grüne Bürgermeisterkandidat Timo Broeker sagt: „Aktuelle Studien belegen: Kinder leiden extrem unter Corona-Maßnahmen. Die Blomberger Grünen halten es für unverantwortlich, Kinder und Familien aufgrund der Priorisierung von Corona-Maßnahmen weiter zu benachteiligen. Alle bisherigen Standards in Bezug auf die Gesundheit und Bildung der Kinder sind nicht verhandelbar, ausdrücklich auch im Bereich Prävention. Dafür trägt auch die Stadt Blomberg die Verantwortung für ihre Schulen.“

Die Grünen bitten daher um unverzügliche Aufklärung in dieser Angelegenheit.  

Die Untersuchung der Fähigkeiten, die für das Erlernen von schulischen Fertigkeiten notwendig sind, ist Gegenstand der Schuleingangsuntersuchung. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Kreises Lippe ist zur Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen verpflichtet. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben im § 54 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen und Teil des Schulaufnahmeverfahrens.

Die Schuleingangsuntersuchungen stehen in NRW zusätzlich in Verbindung mit dem § 12 ÖGDG NRW.

In allen Gesundheitsämtern in NRW ist die Schuleingangsuntersuchung nach dem Bielefelder Modell, unter anderem mit Hilfe des standardisierten Verfahrens Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS), durchzuführen.

Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, die Schulfähigkeit aller Schulanfängerinnen/Schulanfänger festzustellen. Es soll geprüft werden, ob die Kinder in der Lage sind, mit den Anforderungen des neuen schulischen Umfeldes umgehen zu können.

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