Kleine Bürgermeisterkunde

Nach dem Krieg gab es nach dem Vorbild der britischen Besatzungsmacht in NRW bis 1999 die so genannte „Doppelspitze“ aus:

  • Stadtdirektor (= Verwaltungschef) und
  • Bürgermeister (= Repräsentant der Stadt).

Der Bürgermeister wurde damals nach der Kommunalwahl von der neuen Ratsmehrheit gewählt, also nicht unmittelbar von den Bürgern. Mit der Kommunalwahl im September 1999 wurden in NRW beide Ämter zusammengelegt. Der Bürgermeister ist seitdem sowohl Chef der Verwaltung als auch Repräsentant der Stadt. Damit verbunden ist naturgemäß eine höhere Machtkonzentration als vorher.

Ebenfalls seit 1999 werden alle Bürgermeister gleichzeitig mit den Räten unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Für die Bürger hat dieses Verfahren den Vorteil, dass sie Partei und Bürgermeister völlig unabhängig voneinander wählen können. Wer also den Bürgermeisterkandidaten „besser“ findet als die Partei, die er vertritt (oder umgekehrt), kann das durch voneinander abweichende Wahlentscheidungen deutlich machen.