Die Blomberger Grünen weisen darauf hin, dass die Lippische Landeszeitung hinsichtlich der Satzung über die Straßenreinigung falsch informiert hat. Für den privaten Einsatz ist der Gebrauch von Streusalz grundsätzlich untersagt. Nur in wenigen Ausnahmefällen darf Streusalz verwendet werden. Es sollte auf abstumpfende Mittel zurückgegriffen werden. Neben den Umweltschäden sind auch die schmerzhaften Folgen für Vierbeiner zu nennen. Die Grünen hatten in der Vergangenheit wiederholt dazu informiert und wünschen sich nun, dass sich der Bürgermeister konsequenter für das Umweltbewusstsein in der Stadt einsetzt.
Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung regelt in § 4 Abs. 1 folgendes:
„Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,
b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.“
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