Was steht zur Wahl?

Am Sonntag, dem 14. September, ist Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen. Gleich 4 verschiedene Positionen stehen in allen Städten und Gemeinden des Kreises Lippe zur Wahl. Dementsprechend haben Sie 4 Stimmen und damit 4 Stimmzettel:

  1. Wahl des Stadtrates
    Sie haben eine Stimme. Hier die grünen Spitzenkandidaten und -kandidatinnen für den Rat (Platz 1 bis 14 der Reserveliste). Wie viele von diesen Kandidaten in den Stadtrat kommen, entscheiden die Ergebnisse für die grünen Wahlkandidaten und Wahlkandidatinnen in den Wahlbezirken, die auf dem Stimmzettel stehen. Je besser die Ergebnisse, desto mehr Kandidaten einer Partei dürfen in den Rat einziehen. Die Gesamtzahl der Ratsmitglieder beträgt 32 (plus stimmberechtigter Bürgermeister).
  2. Wahl des Bürgermeisters
    Sie haben eine Stimme. In Blomberg gibt es bei dieser Wahl drei Bürgermeisterkandidaten, nämlich von SPD, CDU und AfD. Die Grünen stellen diesmal keinen eigenen Kandidaten.
  3. Wahl der Kreistags
    Sie haben eine Stimme. Die Kreistagswahl funktioniert vergleichbar zur Stadtratswahl: Es gibt Wahlbezirke und Reservelisten. Alle grünen Wahlkandidaten und -kandidatinnen für die Kreiswahlbezirke finden Sie hier. Die folgenden Wahlbezirke auf Kreisebene umfassen das Blomberger Stadtgebiet: Blomberg I (WB24), grüner Kandidat: Timo Broeker;
    Dörentrup-Blomberg II (WB27), grüner Kandidat: Volker Althoff;
    Barntrup-Blomberg III (WB28), grüne Kandidatin: Kathrin Zimmer. Die Reserveliste für die Kreistagswahl ist an dieser Stelle aufzufinden.
  4. Wahl des Landrats/der Landrätin
    Sie haben eine Stimme. Die Wahl des Landrats/der Landrätin funktioniert auf Kreisebene vergleichbar zur Wahl des Bürgermeisters in den Städten und Gemeinden. Es gibt bei dieser Wahl mehrere Kandidaten für die Landratswahl: Dr. Inga Loke (Grüne), Ilka Kottmann (SPD), Meinolf Haase (CDU), Andreas Epp (Aufbruch C) und Heike Görder (Unabhängige Kreistagsmitglieder).

Hinweis: Jeder Partei wäre es natürlich am liebsten, wenn alle 4 Stimmen einheitlich für die eigene Gruppierung abgegeben würden. Selbstverständlich kann aber jede der 4 Stimmen an unterschiedliche Parteien bzw. deren Vertreter vergeben werden.