Pressemitteilung vom 15.03.2023
Dem Antrag der CDU-Fraktion auf befristete Senkung der Grundsteuer B stimmten wir nicht zu.
Warum? Durch eine Bilanzierungshilfe werden die in den Kommunalhaushalten entstehenden
Mindererträge durch die Corona-Pandemie und den Ukraine Krieg haushaltsrechtlich isoliert.
Dadurch wird die kommunale Handlungsfähigkeit gesichert. Ein grundsätzlich unterstützenswertes
Ziel. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass es die Belastungen lediglich in die Zukunft
verschiebt und den kommunalen Haushalt zeitlich versetzt belasten wird – es trifft also nächste
Generationen. Dies ist auch Grund, warum Antrag der CDU Fraktion, die Grundsteuer B begrenzt für
dieses Jahr abzusenken, zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu befürworten ist.
Zwar sind die Blomberger Bürgerinnen und Bürger unmittelbar wirtschaftlich von der Krise betroffen
und merken die Inflation insbesondere an der Supermarktkasse und anhand der Energiekosten. Völlig
unklar ist jedoch, wie sich der Haushalt – der bereits jetzt defizitär ist – in den nächsten Jahren
entwickeln wird. Zum anderen wird nächstes Jahr für die im Jahr 2025 in Kraft tretende Reform über
die neue Bemessungsgrundlage der Grundsteuer zu verhandeln sein. Nun etwa 6.000 Bescheide zu
ändern, knapp 400.000 € zusätzlich in den Haushalt einzustellen, um nächstes Jahr zurück zur alten
Regelung zurückzukehren und 2025 eine komplett neue Grundsteuer zu erheben, verunsichert im
Ergebnis mehr. Dies ist der Grund, warum eine Senkung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu befürworten
ist.
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